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Kfz-Versicherungen im Urlaub

Mietwagen: Kfz-Versicherungen im Urlaub

25. November 2010 2010-11-25 12:39:00

Wer auch im Urlaub auf Mobilität nicht verzichten will, findet vor Ort eine Fülle unterschiedlichster Mietwagen-Verleiher, die mit mehr oder weniger günstigen Angeboten locken. Doch wer hier an der falschen Stelle spart, erlebt im Schadensfall unter Umständen das böse Erwachen. Grund dafür sind Details im Versicherungsschutz für Mietwagen.

Vorsicht beim Kleingedruckten: Deckungssummen anpassen!

In allen europäischen Ländern und in der Türkei ist eine Haftpflichtversicherung für Mietwagen vorgeschrieben, oft aber bereits in Schutzbriefen, Kfz-Versicherungen und Kreditkarten mit enthalten. Wer nicht doppelt zahlen will, sollte dies bereits vor Urlaubsantritt prüfen. Die meisten Mietwagen im europäischen Ausland verfügen zwar über eine Haftpflichtversicherung, die Deckungssummen variieren jedoch erheblich. Während in Deutschland die gesetzliche Mindestabdeckung bei Personenschäden 2,5 Millionen Euro pro Person und Unfall sowie 500 000 Euro bei Sachschäden pro Unfall beträgt, liegen diese Summen vor allem in den Mittelmeerländern deutlich niedriger. In Griechenland beträgt die Mindestdeckungssumme für Personenschäden etwa 500 000 Euro und für Sachschäden 100 000 Euro. In der Türkei sind Unfälle mit Personenschaden lediglich bis zu 137 000 Euro und Sachschäden bis zu 5 000 Euro gedeckt.

„Mallorca-Police“ schafft zusätzliche Sicherheit

Werden in einem Schadensfall höhere Ansprüche gestellt, als durch die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes abgedeckt sind, gehen diese meist zu Lasten des Fahrers, der den Unfall verursacht hat. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Daher empfehlen Automobilclubs wie der Auto Club Europa (ACE) die sogenannte „Mallorca-Police“. Diese Haftpflicht-Zusatzversicherung kostet ca. 20 Euro pro Monat und gleicht den erhöhten Schadensbetrag aus. Empfehlenswert ist eine Gesamtdeckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro (besser 100 Millionen) für alle Sach-, Vermögens- und Personenschäden, wobei jeder einzelne Personenschaden mit mindestens acht Millionen Euro abgedeckt sein sollte.

Auch wenn der Name etwas irreführend ist: Die „Mallorca-Police“ ist nicht nur auf der Deutschen liebster Urlaubsinsel gültig, sondern in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie der Schweiz und in Norwegen. Versichert sind neben dem Fahrer auch mitreisende Ehe- oder Lebenspartner.
Prüfen Sie vor Abschluss der „Mallorca-Police“, ob ihre Kfz-Versicherung einen solchen Vertrag bereits innerhalb ihrer bestehenden Versicherung beinhaltet. Gegebenenfalls lässt sich der Vertrag entsprechend erweitern.

Vollkasko möglichst ohne Selbstbeteiligung

Kaskoversicherungen sind im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig, sichern den Mieter jedoch vor selbst verursachten Schäden an dem Mietwagen ab. Daher empfehlen Verkehrsexperten eine Vollkasko, die im Mietvertrag durch die Abkürzung CDW (Collision Damage Waiver) gekennzeichnet ist, möglichst ohne Selbstbeteiligung abzuschließen.
Davon unberührt sind Schäden an Unterboden, den Reifen, an Glas oder Dach. Daher gilt: Vor Fahrtantritt sollte man den Mietwagen auf etwaige Schäden und Mängel hin in Augenschein nehmen und Kratzer oder Dellen sofort reklamieren.

Tipp: Mietwagen im Vorfeld buchen

Besonders bei Billigtarifen im europäischen Ausland ist besondere Vorsicht geboten. Da ist eben doch besser, sprich verkehrssicherer, was teurer ist. Internationale Anbieter sind zwar deutlich kostenintensiver, bieten in ihren Fuhrparks aber auch mehr Fahrzeugqualität. Zudem können im Internet bereits vor Reisebeginn Konditionen und Verträge verglichen werden, so dass einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege steht.

Bildmaterial: GDV