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Fahrgemeinschaften

Wer zahlt, wenn es kracht?

Fahrgemeinschaften: Wer zahlt, wenn es kracht?

05. September 2008 Angesichts kilometerlanger Staus, steigender Benzinkosten und Kürzungen bei der Kilometerpauschale werden Fahrgemeinschaften für viele Berufspendler immer attraktiver. Schließlich spart die Teilung der Fahrtkosten bares Geld und schont zudem die Umwelt. Dennoch zögern noch viele Autofahrer aus Angst, im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Fahrgemeinschaften: Insassen sind über die private Haftpflicht mitversichert

Diese Angst ist unberechtigt. Für Fahrgemeinschaften gilt grundsätzlich: Alle Mitfahrer sind im Schadensfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer den Unfall zwar verursacht hat, aber dennoch keine Schuld trägt. Platzt beispielsweise trotz regelmäßiger Wartung ein Reifen, so kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Gesetzliche Unfallversicherung: Besonderer Schutz auf dem Weg zur Arbeit

Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sind auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz, Schule oder Universität unabhängig von der Kfz-Haftpflichtversicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Darunter fallen bei Fahrgemeinschaften auch solche Wege, die durch das Abholen von Arbeitskollegen entstehen. Dennoch sollte immer der direkte Weg zur Arbeit gewählt werden. Umwege können unter Umständen den Versicherungsschutz kosten. Während die gesetzliche Unfallversicherung für Heilbehandlungen, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzen- und Hinterbliebenenrente aufkommt, zahlt sie nicht für Sachschäden oder Schmerzensgeld.

Welche Regelungen sind außerdem sinnvoll?

„Eine Insassenunfallversicherung können sich die Autofahrer getrost sparen“, empfiehlt Edda Costello von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg. „Mögliche Forderungen werden durch die Haftpflichtversicherung ausreichend abgedeckt.“ Auch Jost Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC, verweist zunächst auf die Haftpflicht: „ Als erstes sollte man genau prüfen, wie hoch die Deckungssumme der eigenen Haftpflichtversicherung ist.“ Der Experte empfiehlt gegebenenfalls nachzubessern: „Es ist eindeutig sinnvoller, hier ein paar Euro mehr für eine maximale Abdeckung zu zahlen, als das Geld für etwaige Zusatzversicherungen auszugeben.“ Der optimale Versicherungsschutz sollte 100 Millionen Euro bei Schadenersatzansprüchen beziehungsweise 8 Millionen Euro je geschädigte Person absichern.

Eine sinnvolle Ergänzung dazu ist nach Ansicht von Verbraucherschutz und ADAC eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen, die nicht nur bei Unfällen auf dem Arbeitsweg, sondern auch in der Freizeit einspringt.
Der ADAC verweist zudem auf die Möglichkeit, vor der Fahrt mit einer Fahrgemeinschaft eine Haftungsbeschränkungserklärung zu unterzeichnen. Damit bestätigen die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft, dass sie auf den Ersatz von kleinen Unfallschäden verzichten, die durch leichte Fahrlässigkeit des Fahrers entstehen. Dies umfasst jedoch nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Mitfahrer.

Bildmaterial: GDV